{"id":258,"date":"2018-06-25T15:42:40","date_gmt":"2018-06-25T15:42:40","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-djk-waltrop.de\/?page_id=258"},"modified":"2018-06-25T15:42:40","modified_gmt":"2018-06-25T15:42:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-djk-waltrop.de\/?page_id=258","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Vereinssatzung des SV DJK Teutonia Waltrop &#8211; Stand Januar 2017<\/p>\n<p>I.<\/p>\n<p>\u00a71 Name, Sitz und Zweck<\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen SV DJK Teutonia Waltrop e.V. Er ist hervorgegangen<br \/>\naus dem am 15.07.1920 gegr\u00fcndeten &#8211; (wiederbegr\u00fcndet am 07.02.1954 als<br \/>\nRechtsnachfolger des 1934 durch die NS-Beh\u00f6rden aufgel\u00f6sten Vereins DJK Teutonia 20<br \/>\nWaltrop) &#8211; Verein DJK Teutonia 20 Waltrop e.V.. Er ist in das Vereinsregister beim<br \/>\nAmtsgericht Recklinghausen unter der Nr. 1710 eingetragen.<\/p>\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Waltrop.<\/p>\n<p>(3) Der Verein ist Mitglied des DJK Sportverbandes, des Deutschen Schwimmverbandes,<br \/>\nderer Fachverb\u00e4nde und des Landessportbundes.<\/p>\n<p>(4) Der Verein f\u00fchrt das DJK-Abzeichen in Siegel und Briefkopf.<\/p>\n<p>(5) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und Pflege von Leibes\u00fcbungen f\u00fcr jedermann<br \/>\nin Form des Schwimm- und Wasserballsports, insbesondere des Leistungs- und des Breitensports zur k\u00f6rperlichen und geistigen Ert\u00fcchtigung des Menschen, vornehmlich der<br \/>\nJugend.<\/p>\n<p>(6) Parteipolitische und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(7) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne<br \/>\nder Vereinsf\u00f6rderungsgesetzgebung und zwar insbesondere durch die Pflege und<br \/>\nF\u00f6rderung des Amateur-Sports. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster<br \/>\nLinie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen<br \/>\nZwecke verwendet werden. Es d\u00fcrfen keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken<br \/>\ndes Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>8) Der Verein betreibt ausschlie\u00dflich Sportarten, die von keinem anderen Verein der<br \/>\nKonf\u00f6deration der DJK Waltrop-Vereine betrieben werden, es sei denn, diese Bet\u00e4tigung<br \/>\ndient der F\u00f6rderung des Breitensports.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>II.<\/p>\n<p>\u00a72 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>(1) Der Verein besteht aus:<br \/>\na) aktiven Mitgliedern<br \/>\nb) passiven Mitgliedern<br \/>\nc) Ehrenmitgliedern<br \/>\nd) Jugendmitgliedern<\/p>\n<p>&#8211; 2 &#8211;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; 2 &#8211;<\/p>\n<p>a) Aktives Mitglied ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet<br \/>\nhat und aktiv den Schwimmsport betreibt, sowie alle Mitglieder, die sich in<br \/>\nder Verwaltung und Leitung bet\u00e4tigen.<\/p>\n<p>b) Passives bzw. f\u00f6rderndes Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr<br \/>\nvollendet hat und gewillt ist, die Bestrebungen des Vereins zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>c) Zum Ehrenmitglied kann durch Beschluss der Jahres- oder einer au\u00dferordentlichen<br \/>\nVersammlung der ernannt werden, der sich besondere Verdienste<br \/>\nim Schwimm- und Wasserballsport oder im Verein erworben hat. Der Ernennungsbeschluss<br \/>\nbedarf einer 3\/4-Mehrheit der vertretenen stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<p>d) Zu den Jugendmitgliedern geh\u00f6ren alle Jugendlichen unter 18 Jahren.<br \/>\nDie Jugendmitglieder sind aktive Mitglieder und haben sich w\u00e4hrend der<br \/>\nSchwimmzeit am Training aktiv zu beteiligen. Falls eine aktive Beteiligung<br \/>\nnicht m\u00f6glich ist, oder aus besonderen Gr\u00fcnden abgelehnt wird, k\u00f6nnen<br \/>\ndie Jugendlichen passive Mitglieder werden, wenn sie den jeweils g\u00fcltigen<br \/>\nMonatsbeitrag entrichten. Die Jugendordnung ist Bestandteil der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft kann im Rahmen der vorhandenen M\u00f6glichkeiten von jedermann<br \/>\nerworben werden. Ein Antrag f\u00fcr diese hat in schriftlicher Form zu erfolgen.<br \/>\nAufnahmeantr\u00e4ge von Jugendlichen m\u00fcssen vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben<br \/>\nsein. Bei Einreichung des Antrages sind von den Erwachsenen und Jugendlichen die jeweils<br \/>\ng\u00fcltigen Aufnahmegeb\u00fchren zu entrichten. Die Mindestmitgliedschaft betr\u00e4gt 1 Jahr.<\/p>\n<p>(3) Die Aufnahme erfolgt durch Einreichung des Aufnahmeantrages. Eine Best\u00e4tigung erfolgt, wenn gew\u00fcnscht in schriftlicher Form (Mail), durch den Kassierer.<br \/>\nBei Nichtaufnahme ist der Verein nicht zur Angabe von Gr\u00fcnden verpflichtet.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod.<br \/>\nDer Austritt ist nur schriftlich und nur zum Ende eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<br \/>\nEine Best\u00e4tigung, falls gew\u00fcnscht, erfolgt per Mail durch den Kassierer.<\/p>\n<p>(5) Der Kassierer kann eine Streichung der Mitgliedschaft mit Einvernehmen des gesch\u00e4fts-<br \/>\nf\u00fchrenden Vorstands vornehmen, wenn nach Ablauf der Mahnfrist der Mitgliedsbeitrag<br \/>\nnicht entrichtet wurde.<\/p>\n<p>(6) \u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. Dem betreffenden Mitglied ist Gelegenheit zur Anh\u00f6rung zu geben. Der Ausschluss hat zu erfolgen, wenn das Mitglied offenkundig und fortgesetzt gegen die satzungsgem\u00e4\u00df geforderten Mitgliedsverpflichtungen verst\u00f6\u00dft. Der Bescheid \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zuzustellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>7) Alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedes enden beim Austritt , beim Ausschluss mit<br \/>\nRechtskraft der Verf\u00fcgung. Das ausgeschlossene Mitglied bleibt jedoch Beitragsschuldner<br \/>\nbis Ende des Ausschlussjahres. Die Beitragsschuld wird sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(8) Die Mitgliedszugeh\u00f6rigkeit in der DJK Teutonia 20 Waltrop e.V. Schwimm-Abteilung<br \/>\nvor der Neugr\u00fcndung werden angerechnet.<\/p>\n<p>&#8211; 3 &#8211;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8211; 3 \u2013<\/p>\n<p>III.<\/p>\n<p>\u00a73 Beitr\u00e4ge<\/p>\n<p>(1) Die Beitr\u00e4ge werden durch die Mitgliederversammlung genehmigt.<\/p>\n<p>(2) Der Verein erhebt von allen Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge<br \/>\nund Aufnahmegeb\u00fchren wird allj\u00e4hrlich vom amtierenden Vorstand festgesetzt.<br \/>\nDer Beitrag ist eine Bringschuld.<\/p>\n<p>(3) Die Beitr\u00e4ge sind im Voraus bis sp\u00e4testens zum 31.03. jedes Jahres f\u00fcr das laufende<br \/>\nJahr zu entrichten. Wenn der Beitrag nicht bis zum 31.03. bezahlt wird, wird das Mitglied<br \/>\ngemahnt. Die Mahngeb\u00fchren fallen dem Mitglied zur Last. In H\u00e4rtef\u00e4llen (Krankheit,<br \/>\nErwerbslosigkeit usw.) entscheidet \u00fcber die Beitragsentrichtung der Vorstand.<\/p>\n<p>(4) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder<br \/>\nauch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>IV.<\/p>\n<p>\u00a74 Rechte und Pichten<\/p>\n<p>(1) Die erwachsenen Mitglieder (\u00fcber 16 Jahre) haben folgende Rechte:<\/p>\n<p>a) Stimm- und Wahlrecht<\/p>\n<p>b) Antr\u00e4ge zu stellen und zu vertreten<\/p>\n<p>c) die Vereinseinrichtungen zu benutzen<\/p>\n<p>d) andere Mitglieder vor dem Verein zu vertreten<\/p>\n<p>e) das passive Wahlrecht<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder haben keinen Sitz und keine Stimme im Vorstand.<\/p>\n<p>(2) Die Mitglieder haben folgende Pflichten:<\/p>\n<p>a) Anerkennung der Satzungen des Vereins<\/p>\n<p>b) Zahlung der festgesetzten Beitr\u00e4ge als Bringschuld<\/p>\n<p>c) Befolgung der Anordnungen des Vorstandes und seiner Beauftragten<\/p>\n<p>d) Treuepflicht<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Aktiven und aktiven Jugend-Mitglieder sind au\u00dferdem zur Teilnahme am Schwimmsport<br \/>\nund den angesetzten \u00dcbungsstunden bzw. zur Mitarbeit in der Vereinsleitung<br \/>\nverpflichtet. Aus den Reihen der Aktiven und aktiven Jugend-Mitglieder werden von den \u00dcbungsleitern die Wettkampfmannschaften zusammengestellt.<br \/>\n&#8211; 4 &#8211;<br \/>\n&#8211; 4 &#8211;<\/p>\n<p>(3) Die Rechte eines Mitgliedes, das seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, ruhen bis<br \/>\nzur Erf\u00fcllung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>V.<\/p>\n<p>\u00a75 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr.<\/p>\n<p>(2) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an den Mitgliederversammlungen<br \/>\nteilnehmen.<\/p>\n<p>(3) W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VI.<\/p>\n<p>\u00a76 Vereinsorgane<\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/p>\n<p>c) der erweiterte Vorstand<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>VII.<\/p>\n<p>\u00a77 Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr und zwar m\u00f6glichst<br \/>\nbis zum 31.M\u00e4rz des Jahres statt.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss durchgef\u00fchrt werden, wenn diese von mindestens 20% der Mitglieder schriftlich beantragt, oder vom Vorstand einberufen wird.<\/p>\n<p>(3) Zu Mitgliederversammlungen muss sp\u00e4testens 7 Tage vorher schriftlich unter Angabe<br \/>\nder Tagesordnung eingeladen werden.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(5) Beschl\u00fcsse werden, soweit gem\u00e4\u00df Satzung nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme, sie kann nur pers\u00f6nlich wahrgenommen<br \/>\nwerden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.<\/p>\n<p>(6) Beschl\u00fcsse werden durch Handzeichen abgestimmt, wenn keine geheime Abstimmung<br \/>\nbeantragt wird.<br \/>\n&#8211; 5 &#8211;<br \/>\n&#8211; 5 &#8211;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(7) Wahlen werden grunds\u00e4tzlich in geheimer Abstimmung durchgef\u00fchrt. Es kann durch<br \/>\nHandzeichen gew\u00e4hlt werden, wenn dies beantragt wird und sich kein Widerspruch ergibt.<\/p>\n<p>(8) Gefasste Beschl\u00fcsse werden in einem Protokoll festgehalten.<\/p>\n<p>VIII.<\/p>\n<p>\u00a78 Der Vorstand<\/p>\n<p>(1) Zum gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren:<\/p>\n<p>a) der\/die 1. Vorsitzende<\/p>\n<p>b) der\/die 2. Vorsitzende<br \/>\nes k\u00f6nnen weitere Stellvertreter\/-innen gew\u00e4hlt werden<\/p>\n<p>c) der\/die 1. Kassenf\u00fchrer\/-in<\/p>\n<p>d) der\/die sportliche Leiter\/-in<\/p>\n<p>e) der\/die Schriftf\u00fchrer\/-in<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Zum erweiterten Vorstand geh\u00f6ren au\u00dfer eben genannten Personen folgende:<\/p>\n<p>a) der\/die 2. Kassenf\u00fchrerin<\/p>\n<p>b) der\/die Pressewart\/-in<\/p>\n<p>c) der\/die 1. Schwimmwart\/-in<\/p>\n<p>d) der\/die 1. Jugendvertreter\/-in<\/p>\n<p>e) der\/die Breiten-und Sozialwart\/-in<\/p>\n<p>f) die Beisitzer (maximal 5 Personen)<\/p>\n<p>h) der Festausschuss (bestehend aus maximal 4 Personen)<\/p>\n<p>Bei vorzeitigem Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern wird die Zuwahl in der n\u00e4chsten<br \/>\nMitgliederversammlung vorgenommen.<\/p>\n<p>(3) Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende.<br \/>\nSie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie k\u00f6nnen den<br \/>\nVerein nur gemeinsam vertreten. Im Innenverh\u00e4ltnis \u00fcbt der 2. Vorsitzende<br \/>\nseine Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des 1.Vorsitzenden aus.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand unter Punkt (1) und (2a-e) wird 2j\u00e4hrig in der ordentlichen Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Um eine ungehinderte Fortf\u00fchrung der Gesch\u00e4fte zu gew\u00e4hrleisten, wird der Vorstand jeweils in 2 Gruppen mit \u00fcberschneidender Wahlperiode gew\u00e4hlt.<br \/>\n&#8211; 6 &#8211;<br \/>\n&#8211; 6 &#8211;<\/p>\n<p>In Jahren mit gerader Zahl werden gew\u00e4hlt:<br \/>\n&#8211; der\/die 1. Vorsitzende<br \/>\n&#8211; der\/die 1. Kassenf\u00fchrer\/-in<br \/>\n&#8211; der\/die sportliche Leiter\/-in<br \/>\n&#8211; der\/die Pressewart\/-in<br \/>\n&#8211; der\/die Breiten-und Sozialwart\/-in<\/p>\n<p>In Jahren mit ungerader Zahl werden gew\u00e4hlt:<br \/>\n&#8211; der\/die 2. Vorsitzende<br \/>\n&#8211; der\/die Schriftf\u00fchrer\/-in<br \/>\n&#8211; der\/die 2. Kassenf\u00fchrer\/-in<br \/>\n&#8211; der\/die Schwimmwart\/-in<\/p>\n<p>Der Jugendvertreter wird in einer Mitgliederversammlung der Jugendlichen nach der Jugendordnung gew\u00e4hlt. Diese Mitgliederversammlung ist vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins durchzuf\u00fchren. Der Jugendvertreter bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung des Vereins.<\/p>\n<p>(5) Die Vereinsjugend f\u00fchrt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und den<br \/>\nOrdnungen des Vereins selbstst\u00e4ndig. Sie entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr<br \/>\nzuflie\u00dfenden finanziellen Mittel. Alles Weitere regelt die Jugendordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(6) Dem Vorstand kann ein Beirat zugeordnet werden. Er hat bis zu 5 Mitglieder, die<br \/>\nvon der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Der<br \/>\nBeirat hat Sitz und Stimme im Vorstand.<\/p>\n<p>(7) Dem Vorstand kann ein Festausschuss zugeordnet werden. Er hat bis zu 4 Mitglieder,<br \/>\ndie von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\nDer Festausschuss hat Sitz und Stimme im Vorstand.<\/p>\n<p>(8) Der Vorstand trifft seine Beschl\u00fcsse durch Abstimmung. Die Beschlussf\u00e4higkeit ist<br \/>\ngegeben, wenn mehr als 50% des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, darunter der\/die Vorsitzende oder einer seiner\/ihrer Vertreter anwesend sind.<\/p>\n<p>(9) Beschl\u00fcsse sind durch Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden<br \/>\noder 2.Vorsitzenden und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>(10) Der\/die Vorsitzende ist f\u00fcr die F\u00fchrung des Vereins verantwortlich, beruft und leitet<br \/>\ndie Sitzungen und Versammlungen. Im Bedarfsfall m\u00fcssen au\u00dferdem Vorstandssitzungen<br \/>\nstattfinden, wenn die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder es w\u00fcnscht oder besondere<br \/>\nUmst\u00e4nde es erforderlich erscheinen lassen.<\/p>\n<p>(11) Der Kassenf\u00fchrer verwaltet die Kasse und stellt den Jahresabschluss auf.<\/p>\n<p>(12) Die Kassenpr\u00fcfer, die j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt werden, pr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte. Sie erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Kassenf\u00fchrers. Au\u00dferdem ist im Verlauf eines Gesch\u00e4ftsjahres (nach Anmeldung jeder Zeit) die Kasse von beiden Kassenpr\u00fcfern mindestens einmal in zweckentsprechenden Abst\u00e4nden zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die beiden Pr\u00fcfer sind j\u00e4hrlich in der Jahreshauptversammlung zu benennen. Pr\u00fcfungsvermerke sind in Form einer Aktennotiz der n\u00e4chsten Vorstandssitzung vorzulegen.<br \/>\nDem 1. Vorsitzenden steht das Recht zu, jederzeit in die Kassenf\u00fchrung Einblick zu nehmen.<br \/>\n&#8211; 7 &#8211;<br \/>\n&#8211; 7 &#8211;<\/p>\n<p>(13) Zu Vorstandssitzungen muss sp\u00e4testens 7 Tage vorher, unter Angabe einer Tagesordnung, eingeladen werden. Eine Erweiterung der Tagesordnung muss schriftlich 24 Stunden vor Beginn der Sitzung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>IX.<\/p>\n<p>\u00a79 Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>(1) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung kann nur eine<br \/>\nJahres- oder au\u00dferordentliche Versammlung mit 3\/4-Mehrheit der vertretenen stimmberechtigten Mitglieder entscheiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>X.<\/p>\n<p>\u00a710 Fusionierung\/Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>(1) Zu einem Beschluss, der eine Fusionierung mit einem anderen Verein beinhaltet, ist<br \/>\neine Mehrheit von 3\/4 der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung erforderlich.<\/p>\n<p>(2) Im Falle einer Fusionierung ist zu beachten, dass das Vereinsverm\u00f6gen im gemeinn\u00fctzigen Bereich verbleibt.<br \/>\nDer Rechtsnachfolger der fusionierenden Vereine muss die Anerkennung<br \/>\nals steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft besitzen.<\/p>\n<p>(3) Der Austritt aus dem DJK-Bundesverband kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt &#8218;Austritt&#8216; einberufenen Mitgliederversammlung mit 3\/4-Mehrheit<br \/>\nder anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Einladung zu einer solchen Versammlung ist gleichzeitig dem DJK-Kreisverband und dem Di\u00f6zesanverband vorzulegen.<\/p>\n<p>(4) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung<br \/>\nbeschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt<br \/>\n&#8218;Aufl\u00f6sung des Vereins&#8216; stehen.<\/p>\n<p>(5) Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es<br \/>\na) der Vorstand mit einer Mehrheit von 3\/4 aller seiner Mitglieder beschlossen hat<\/p>\n<p>b) von 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde<\/p>\n<p>(6) Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten<br \/>\nMitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit 3\/4 Mehrheit der Anwesenden<br \/>\nbeschlossen werden.<\/p>\n<p>(7) Die Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks<br \/>\nf\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine karitative Einrichtung, die vom Vorstand bestimmt wird, mit der Auflage, diese Mittel unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige<br \/>\nZwecke zu verwenden.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung (Gr\u00fcndungsversammlung)<br \/>\nbeschlossen.<\/p>\n<p>Waltrop, den 22.03.2017<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung des SV DJK Teutonia Waltrop &#8211; Stand Januar 2017 I. \u00a71 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen SV DJK Teutonia Waltrop e.V. 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